Ergotherapie für Kinder und Jugendliche

 

Was ist Ergotherapie?

 

Ergotherapie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel und beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage. Sie ist ein eigenständiges Behandlungsverfahren mit eigener Befunderhebung und eigenen Behandlungsmethoden.

 

Ziele der Ergotherapie

 

Verbesserung der Handlungsfähigkeit im Alltag (z. B. Kindergarten, Schule, Berufsleben, Freizeit) der gesellschaftlichen Teilhabe (Förderung sozialer Kompetenzen) und der Lebensqualität.

 

Ergotherapeutische Befunderhebung

 

Am Anfang jeder Behandlung steht eine ausführliche ergotherapeutische Befunderhebung. Bestehend aus Erstgespräch, einer sensomotorischen, perzeptiven (die Wahrnehmung betreffenden), geistigen, sozioemotionalen Statuserhebung, evtl. speziellen Selbsteinschätzungsbögen und anderen Testverfahren.
Hierbei wird grundsätzlich der Patient in seinen gesamten Lebensbereichen betrachtet, mit seinen individuellen geistigen, emotionalen und körperlichen Stärken, Schwierigkeiten und Bewältigungsstrategien.

 

Therapeutische Maßnahmen

 

Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingten gestörten, motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten.
Sie beinhalten komplexe, aktivierende und handlungsorientierte Methoden und Verfahren unter Anwendung von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktische Übungen.

Sie umfassen ebenso Beratungen zur Kindergarten-, Schul-, Arbeitsplatz-, Wohnraum-, und Umfeldanpassung.

 

Verordnungen


Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann von allen Patienten nach ärztlicher Absprache in Anspruch genommen werden.
Ausschlaggebend für die Verordnung von Ergotherapie sind die Heilmittelrichtlinien nach § 92 und Rahmenempfehlungen nach § 125 SGB V, die die Zusammenarbeit zwischen Therapeuten, Ärzten und Krankenkassen regeln.
Nach dem Heilmittelkatalog sind folgende Verordnungen möglich:

 

- motorisch-funktionelle Behandlung

- sensomotorisch-perzeptive Behandlung

- Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung

- psychisch-funktionelle Behandlung

- Thermotherapie (Therapieergänzende Maßnahme)

 






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